
Mit kleinem Aufwand Menschen glücklich machen.
Engagierte Einzelpersonen unterstützen hilfe- und pflegebedürftige Menschen bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen und ermöglichen ihnen somit, möglichst lange am sozialen Leben teilzunehmen und in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.

Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfende:
1. NICHT bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert!
2. NICHT eingetragene Pflegeperson!
3. NICHT im selben Haushalt lebend!
4. NICHT mehr als 2 Pflegebedürftige unterstützen!
5. MUSS volljährig sein!
6. MUSS Qualifizierungsschulung absolvieren! (Nehmen Sie an diesen gern bei uns im KunstGUT teil.)
Nachbarschaftshelfende erbringen hierbei niedrigschwellige Entlastungsleistungen,
z. B.:
- Gemeinsame Freizeitgestaltung, wie Vorlesen, Spielen, Singen, Spazieren gehen, Ausflüge unternehmen,
- Einkäufe erledigen,
- Hilfe bei der Haushaltsführung oder Gartenarbeit,
- Begleitung zu Ärzten und Behörden,
- Unterstützung bei der Nutzung von Technik, Smartphone, Tablets
Rahmenbedingungen:
- Keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten
- Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruche auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 EUR monatlich.
- Die Leistungen der Nachbarschaftshelfenden werden im Kostenerstattungsverfahren auf Antrag als steuerfreie Aufwandsentschädigung rückwirkend / Monat gezahlt
- Max. 2 Pflegebedürftige gleichzeitig in einem Umfang von insges. höchstens 30 Stunden / Kalendermonat
- Abrechnung ausschließlich bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einreichen
- Kein Stundenlohn festgelegt (Betrag wird miteinander festgelegt)
- Nicht in Anspruch genommene Beträge für zurückliegende Monate können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden
- 2 Abrechnungswege möglich: rückwirkende Abrechnung über die Pflegebedürftigen ODER über die Nachbarschaftshelfenden
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de/


