Inhaltsübersicht
Vereinssatzung
Unsere Satzung kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Mitgliedsantrag
Laden Sie sich hier unseren Mitgliedsantrag als PDF herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie uns diesen. Dann kannst auch Du schon bald Teil unseres Heimatvereins in Mösthinsdorf sein.
Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
§ 2 Beitragspflicht
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
§ 3 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen, Fördermittel für Projekte beantragen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.
§ 4 Beitragszahlung
- Die Beitragspflicht entsteht mit der Aufnahme in den Mösthinsdorfer Heimatverein e.V.
- Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:
- Aktive Mitglieder, die volljährig sind, zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 1,00 €.
- Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum 18.Lebensjahr zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 0,50 €.
- Passive Mitglieder zahlen einen monatlichen Mindestbeitrag von 1,00€. Der Zahlbetrag wird vom Passiven Mitglied selbst, auf seinem Mitgliedsantrag eingetragen und festgelegt.
- Volljährige Mitglieder des “Mösthinsdorfer Heimatchor” zahlen zusätzlich monatlich einen Beitrag in Höhe von 4,00€ als Chorpauschale. Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen zusätzlich monatlich 2,50€.
- (e) Institutionelle Mitglieder sind juristische Personen, d.h. insbesondere Unternehmen, Organisationen und Verbände und Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Zahlbetrag als Jahresbeitrag wird auf dem Mitgliedsantrag eingetragen und festgelegt. (Mindestbeitrag 150,-€) ???
- Jedes Mitglied entscheidet über die Zahlungsart des Beitrags. Der Mitgliedsbeitrag ist in jährlicher Zahlungsweise zu entrichten. Die Chorpauschale ist in bar monatlich bei Margitta Müller ??? zu bezahlen. Chormitglieder können die Pauschale auch für das Jahr auf das Vereinskonto unter Verwendungszweck “Nachname, Chorpauschale 2022” überweisen.
- Die Mitgliedsbeiträge werden mittels SEPA-Lastschrift zum 01.02.2022 eingezogen. Die Mitglieder sind angehalten, dem Vorstand ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
- Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist das Mitglied verpflichtet den Mitgliedsbeitrag in bar beim Schatzmeister oder per Banküberweisung bis zum 28.02.2022 zu entrichten.
- Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
- Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 2,50€ je Mahnung.
§ 5 Kündigung der Mitgliedschaft
Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
§ 6 Änderungen
- Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.